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Tarife / Kosten

Unsere Tarifübersicht finden Sie hier.


Ergänzungsleistungen

Falls Sie Ergänzungsleistungen beziehen, können Sie von der Krankenversicherung nicht bezahlte Leistungen für Krankenpflege, Hauswirtschaft und Fahrdienste für medizinische Zwecke zur Rückerstattung einreichen. Die Wegpauschale übernimmt in diesem Fall auf Gesuch der Spitex-Spendefonds. Informationen zu der Ausrichtigung von Ergänzungsleistungen erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Luzern (WAS) unter 041 209 00 00 oder hier.


Hilflosenentschädigung

Wenn Sie Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten wie dem Ankleiden, Aufstehen, Essen oder der Körperpflege benötigen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Luzern (WAS) unter 041 209 00 00 oder hier.


Zulage für Betreuung von Angehörigen

Angehörige, die regelmässig und unentgeltlich eine hilflose, zuhause lebende Person betreuen, erhalten als Anerkennung eine Zulage. Die betreuten Personen selbst bekommen einen Gutschein für bestimmte Angebote zur Entlastung. Diese können auch bei der Spitex Region Entlebuch für Haushaltshilfe, Entlastungsdienste und Palliativ Care eingelöst werden. Eine Bedigung ist, dass Sie eine Hilflosenentschädigung beziehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Luzern (WAS) unter 041 209 00 00 oder hier.

 

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